Montag 8. November 2010 von JU Nienburg
Die CDU und die Junge Union (JU) im Landkreis Nienburg haben sich in ihrer letzten Sitzung eingehend mit dem neuen Kommunalverfassungsgesetz für Niedersachsen auseinandergesetzt und dabei positive Neuerungen festgestellt. Besonders hervorzuheben ist aus Sicht von CDU u. JU die Halbierung des Normbestandes. „Gab es vorher in diesem Bereich ganze 345 Paragraphen, sind es nun gerade einmal mehr 179. Zudem hat es sprachliche und inhaltliche Angleichungen gegeben, wodurch es zu klareren Regelungen gekommen ist und eine zeitgemäße Wortwahl verwendet wurde. Aus unserer Sicht ist dies zu begrüßen, weil dadurch jeder interessierte Bürger, aber auch der rechtliche Laie die Gesetze verständlich nachvollziehen kann, ohne dass sich die Inhalte verändert haben“, erklären die beiden Kreisvorsitzenden Dr. Frank Schmädeke, CDU und Maik Beermann, JU.
Neben der Reduzierung und einer höheren Verständlichkeit der Gesetze wird begrüßt, dass im Landkreis Nienburg auch die Erweiterungszuständigkeiten für Orts- und Stadtbezirksräte, die Möglichkeit zur Übertragung von Entscheidungskompetenzen in die Fachausschüsse und die Verschiebung der Altersgrenze für Hauptverwaltungsbeamte von derzeit 68 auf bis zu 73°Jahre.
„Diese Heraufsetzung ist ein wichtiges Zeichen. Es sollte nicht zwanghaft mit 68 Jahren Schluss sein, denn es gibt auch Landräte oder Bürgermeister, die man gerne noch ein paar Jahre länger im Amt sehen würde. Allerdings sollte eine solche Veränderung auch im Umkehrschluss für die untere Altersgrenze gelten. Aktuell sieht das Gesetz vor, dass ein Bürgermeister mindestens 23 Jahre alt sein muss. „Worauf sich dieses Mindestalter stützt, ist für uns nicht ersichtlich. Erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass für einen Landesminister beispielsweise kein Mindestalter festgelegt ist. Wir sprechen uns daher für den Wegfall der unteren Altersgrenze aus. Wenn die Bürger/innen einen jüngeren Menschen wählen möchten, sollte man Ihnen die Möglichkeit nicht nehmen, auch wenn dieser Fall zugegebenermaßen selten vorkommen wird“, so der JU Kreisvorsitzende Beermann.
Kritisch sehen CDU und JU aber, dass es keine Anpassung der Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte gegeben hat. Eine längere Amtszeit stelle zwar einen gewissen Grad an Sicherheit für die Hauptverwaltungsbeamte dar, aber für uns gehören die Wahlen zu den Kommunalparlamenten und die der Hauptverwaltungsbeamten zusammen. Bei der aktuellen Gesetzeslage würde dies nur alle 40 Jahre der Fall sein gibt Frank Schmädeke zu bedenken. Vor dem Hintergrund der immer wieder beklagten zurückgehenden Wahlbeteiligung bedeute eine gemeinsame Kommunal- und Bürgermeisterwahl ,den Gang zur Wahlurne attraktiver zu gestalten, da der „kombinierten“ Wahl eine größere Auseinandersetzung aller Kandidaten incl Bürgermeisterkandidat mit Kommunalwahlthemen vorausgehe.
Die Festlegung im NKomVG, dass in Kommunen bis zu 20.000 Einwohnern nur noch ein Wahlbereich gebildet werden kann, führe vor allem in der Fläche / im ländlichen Raum zu starken Veränderungen, so frank Schmädeke. Für die Wahl des Samtgemeinderates Uchte könne jetzt nur noch ein Wahlbereich gebildet werden statt bisher zwei. Zur Wahl des Stadtrates in Nienburg/Weser können nur noch zwei Wahlbereiche gebildet werden statt bisher drei.
Besonders gravierend sei diese Festlegung für Fusionskommunen. Im Landkreis Nienburg/Weser seien hiervon die Kommunen Landesbergen und Stolzenau betroffen. Bei Unterzeichnung des Fusionsvertrages seien sie noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. Nun können sie wegen der gemeinsamen Einwohnerzahl unter 20.000 statt zwei Wahlbereiche nur noch einen gemeinsamen Wahlbereich bilden. Die Abschaffung der Stichwahl, die ja zu der oben beschriebenen Kompromisslösung mit dem Koalitionspartner geführt habe, gelte es zu überdenken, so der Kreisvorsitzende. Nach Meinung von Maik Beermann solle viel mehr über die Einführung einer integrierten Stichwahl nachgedacht werden, bei der Hauptwahlgang und Stichwahl gleichzeitig stattfände. Die Wähler könnten bei diesem Verfahren mittels Durchnummerierung der Kandidaten bestimmen, an wen ihre Stimme übertragen werden soll, wenn es zu einer Stichwahl kommt und ihr favorisierter Kandidat dort nicht mehr vertreten sei. So wäre im Falle einer Stichwahl lediglich eine erneute Auszählung von Nöten. Die Probleme der zusätzlichen Kosten und der niedrigen Wahlbeteiligung würden somit ebenfalls der Vergangenheit angehören.
CDU und JU im Landkreis Nienburg sprechen sich zudem für eine bürgerfreundliche Reform des Bürgerentscheides aus. Denkbar wäre hierbei beispielsweise eine Ausweitung des Entscheidungskataloges und gleiche Abstimmungsmodalitäten wie bei allgemeinen Wahlen. Dies könnte aus Sicht von Dr. Frank Schmädeke und Maik Beermann „zu einer begrüßenswerten Revitalisierung der Demokratie führen“.